Zuzahlung & Befreiung


Rezeptfreie Arzneimittel für Erwachsene werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Wer beispielsweise ein Erkältungsmittel oder ein homöopatisches Medikament braucht, zahlt dies selbst.

Für verschreibungspflichtige Medikamente hingegen stellt der Arzt ein Kassenrezept aus. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür, der Versicherte trägt einen Teil davon als Zuzahlung mit. Diese beläuft sich auf 10% des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf- und höchstens zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst.

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Arznemittelzuzahlungen befreit. Für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt außerdem, dass grundsätzlich alle Arzneimittel erstattungsfähig sind.


WER KANN SICH VON DER ZUZAHLUNG BEFREIEN LASSEN?


Ob Arzneimittel, Krankenhaus oder REHA-Maßnahme: Für die meisten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen Patienten Zuzahlungen leisten. Diese sind jedoch begrenzt.

Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von seiner Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Leider nutzen nicht alle Menschen, denen eine Zuzahlungsbefreiung zustehen würde, diese Möglichkeit. Dies geht daher häufig zu Lasten von Menschen, die über ein sehr geringes Einkommen verfügen, aber krankheitsbedingt viele medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen.

 

Grundsätzlich beträgt die Belastungsgrenze 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke sind es 1%. Neben den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten selbst werden auch die Einnahmen anderer im Haushalt lebender Personen berücksichtigt, also zum Beispiel vom Ehegatten oder Lebenspartner. Als Nachweis müssen entsprechende Belege wie Lohnabrechnung oder Rentenbescheid vorgelegt werden.

 

Da die Krankenkassen ihre Versicherten nicht automatisch benachrichtigt, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, muss man die Zuzahlungen während eines Jahres selbst im Auge behalten und Quittungen sammeln. Wir bieten unseren Kunden daher die computergestützte Erfassung und Verwaltung von Belegen und Quittungen mittels einer persönlichen Kundenkarte an. Dadurch kann jederzeit ein Nachweis der geleisteten Zahlungen ausgestellt werden, der von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt wird.