Pflegehilfsmittel müssen nicht ärztlich verordnet werden. Für eine Kostenübernahme reicht eine kurze Mitteilung des Pflegebedürftigen an die Pflegekasse aus. Darin müssen der Name des Patienten, sein Geburtsdatum sowie die Art des beantragten Pflegehilfsmittels festgehalten sein. Die jeweilige Pflegekasse überprüft anschließend die Notwendigkeit des Mittels durch eine Pflegefachkraft oder den Medizinischen Dienst.
Darunter fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 Euro/Monat von der Pflegekasse erstattet.
Unter zum Verbrauch bestimmte Pflegehilsmittel versteht man z.B.:
Kommen Sie zu uns in die Apotheke. Von uns erhalten Sie das notwendige Formular und wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln. Sobald der Antrag von Ihnen unterschrieben ist, kümmern wir uns um die Genehmigung bei der Pflegekasse. Nach der erfolgten Genehmigung können die benötigten Pflegehilfsmittel bis zu dem von der Kasse erstatteten Betrag bargeldlos bei uns bezogen werden. Die Abrechnung mit ihrer Kasse übernehmen wir.