Wir stellen für Sie Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel


Pflegehilfsmittel müssen nicht ärztlich verordnet werden. Für eine Kostenübernahme reicht eine kurze Mitteilung des Pflegebedürftigen an die Pflegekasse aus. Darin müssen der Name des Patienten, sein Geburtsdatum sowie die Art des beantragten Pflegehilfsmittels festgehalten sein. Die jeweilige Pflegekasse überprüft anschließend die Notwendigkeit des Mittels durch eine Pflegefachkraft oder den Medizinischen Dienst.


WAS WIRD UNTER PFLEGEHILFSMITTELN VERSTANDEN ?


Darunter fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. 

Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 Euro/Monat von der Pflegekasse erstattet.


WAS SIND ZUM VERBRAUCH BESTIMMTE PFLEGEHILFSMITTEL ?


Unter zum Verbrauch bestimmte Pflegehilsmittel versteht man z.B.:

  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • aufsaugende Bettschutzeinlagen
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Schutzschürzen oder Fingerlinge

UNSER SERVICE


Kommen Sie zu uns in die Apotheke. Von uns erhalten Sie das notwendige Formular und wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln. Sobald der Antrag von Ihnen unterschrieben ist, kümmern wir uns um die Genehmigung bei der Pflegekasse. Nach der erfolgten Genehmigung können die benötigten Pflegehilfsmittel bis zu dem von der Kasse erstatteten Betrag bargeldlos bei uns bezogen werden. Die Abrechnung mit ihrer Kasse übernehmen wir.