Nach dem Sozialgesetzbuch SGB V § 33 sind Hilfsmittel Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Dazu gehören:
Sie können diese Hilfsmittel entweder privat oder – was für viele Hilfsmittel zutrifft – nach Verordnung durch Ihren Arzt auf Rezept bei uns erhalten.
Außerdem unterstützen wir Sie bei der Beantragung von sogenannten Pflegehilfsmitteln.
Die für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistungspflichtigen Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der GKV definiert. Hier finden sich alle Regelungen rund um das Thema Hilfsmittel auf Rezept.
So ist dort die Zuzahlung für Hilfsmittel auf Rezept geregelt, wobei der Gesetzgeber hierbei zwischen zwei Gruppen unterscheidet:
Bei einigen Hilfsmitteln oder ab einem bestimmten Preis ist das Einholen einer Genehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. In solchen Fällen holen wir als Apotheke zunächst eine schriftliche Genehmigung bei der zuständigen Kasse ein.
Mit unserem umfangreichen Angebot an Krankenpflege- und medizinischen Hilfsmittel stellen wir eine in unserem ländlichen Raum eine optimale Versorgung sicher.