Wir speichern die Dauer Ihrer Befreiung im System, sodass Sie uns nur einmal den Befreiungsausweis vorlegen müssen.
Dank der gespeicherten Daten können wir Wechselwirkungen zwischen den Ihnen verordneten Medikamenten feststellen. Dies erhöht die Sicherheit bei Verschreibungen. Auch für Ihre Selbstmedikation können wir Sie noch besser beraten.
Oder:
Kennen Sie die Situation? Sie stehen in der Apotheke und haben den Namen einer bestimmten Arznei vergessen. Mit Hilfe Ihrer Kundenkarte wissen wir, welche Medikamente Sie selbst erworben haben, bzw. von Ihrem Arzt verschrieben bekamen.
Wir erfassen Ihre Rezeptzuzahlungen. Am Jahresende erhalten Sie von uns eine Auflistung der Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkasse.
Abhängig vom Einkommen und der Höhe der Zuzahlungen gibt es Härtefallregelungen zur nachträglichen Rückerstattung von Zuzahlungen bzw. Befreiung von Rezeptzuzahlungen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Zuzahlung und Befreiung.
Jahresabrechnung für das Finanzamt:
Am Jahresende erhalten Sie von uns eine Aufstellung sämtlicher Aufwendungen zum Nachweis außergewöhnlicher Belastungen beim Finanzamt. Das Sammeln und Aufbewahren von Einzelbelegen und Quittungsheften entfällt!
Wenn Sie als Privatpatient am Jahresende vor der Entscheidung stehen, ob Sie Ihre Ausgaben für Arzneimittel selbst tragen oder bei der privaten Krankenversicherung einreichen sollen, drucken wir Ihnen als Karteninhaber eine komplette Übersicht über die bei uns bezogenen Medikament und Hilfsmittel. Damit geben wir Ihnen eine fundierte Entscheidungshilfe.
Wenn Sie Ihren Kundenkartenantrag gleich online ausfüllen und an uns schicken möchten, steht Ihnen dieser hier zur
Verfügung Kundenkarten-Antrag . Bei Ihrem nächsten Besuch in der Land Apotheke können Sie Ihre Kundenkarte gleich mitnehmen.